Antiquitäten Warenhaus / Antiquitätenhandel
Als Antiquitäten (von lateinisch antiquitas „Altertum“), veraltet auch als Altertümer oder Raritäten, bezeichnet man Gegenstände, meist künstlerischer oder kunsthandwerklicher Art, die je nach Stilrichtung mindestens 100 Jahre alt sein sollen. Sie umfassen alle Bereiche menschlichen Lebens von der Antike bis zur Neuzeit. Dabei müssen diese Gegenstände aber nicht zwangsläufig bereits ursprünglich als Sammelobjekte mit entsprechender handwerklicher oder materieller Qualität gedacht gewesen sein, auch einfache Gebrauchsgegenstände, Werkzeuge, landwirtschaftliche Geräte, Küchenutensilien usw. können sich im Laufe der Zeit mit entsprechender Seltenheit und Alter zu gesuchten Antiquitäten entwickeln.
Alte Bücher, Schriften, Noten, Zeitungen und Zeitschriften werden als antiquarisch bezeichnet. Kunstgegenstände aus der Antike werden auch Antiken genannt. Die Bezeichnung Altertümer bezieht sich allgemeiner auf Zeugnisse der Kulturgeschichte (sogenannte Denkmäler) aus dem Altertum.
Antiquitätenhandel
Geschichte
Antiquitäten wurden bereits in der Frühzeit und der Antike gehandelt. So umgaben sich etwa die Römer gerne mit Skulpturen aus Griechenland, die große Nachfrage führte auch zur Anfertigung von Kopien. Im Mittelalter sammelten vorrangig Geistliche, Gelehrte oder Adlige alte und seltene Gegenstände und stellten diese in Naturalienkabinetten oder Wunderkammern aus. Neben den eigentlichen Sammlern entwickelte sich der Handel mit Antiquitäten von den Lumpensammlern hin zum modernen Antiquitätenhandel, der sich heute zumeist auf bestimmte Themenbereiche spezialisiert. Beliebt sind Flohmärkte und Auktionen sowie Veranstaltungen wie Münzenbörsen oder TV Sendungen wie Bares für Rares oder Kunst und Krempel.
Wertentwicklung
Bei Kunstwerken (Gemälde, Plastiken usw.) gibt es einen fließenden Übergang zwischen alter Kunst- und Antiquitätenhandel. Antiquitäten erzielen auf Auktionen oft einen hohen Verkaufspreis, der mit dem Alter, dem Erhaltungszustand und Seltenheitswert steigt. Hinzu kommt, dass die Objekte oft sehr hochwertig hergestellt wurden (meist in Handarbeit) oder aus heute teuren Materialien (z. B. massive Edelhölzer bei Möbeln) bestehen.
Innerhalb gewisser Grenzen werden die Preise allerdings auch durch die Mode beeinflusst, indem gerade beliebte Objekte höhere Preise erzielen. So waren in den 1970er und 80er Jahren Bauernmöbel sehr begehrt, werden heute aber zu deutlich niedrigeren Preisen gehandelt. Auch praktische Aspekte spielen eine Rolle: Objekte, die nur schwer in einer normalen Wohnung untergebracht werden können (z. B. ungewöhnlich hohe Möbel) sind schwerer verkäuflich.
Handelsbeschränkungen
Je nach Herkunft sind einige Antiquitäten nicht für den freien Handel zugelassen, wenn sie aufgrund geltender Gesetze besonders geschützt sind; dies gilt vor allem für Gegenstände aus der Antike und solche, die von Ausgrabungsstätten stammen. In Deutschland ist zum Beispiel durch das Kulturgutschutzgesetz der Export von eingetragenen Kunstwerken und anderem Kulturgut mit nationaler Bedeutung verboten. Auch Gegenstände, für deren Herstellung Materialien aus heute geschützten Tierarten nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen verwendet wurden (z. B. Schildpatt oder Elfenbein) unterliegen bestimmten Handelsbeschränkungen, wobei der Handel gestattet werden kann, wenn nachgewiesen wird, dass die Objekte vor 1947 hergestellt wurden.
Fälschungen
Da mit zunehmendem Alter die Antiquitäten seltener werden und somit die Preise steigen, kommt es immer wieder zu Nachahmungen und Fälschungen. Der Unterschied zu den Originalen kann oft nur von Sachverständigen festgestellt werden. Allerdings erfordern wirklich täuschend echt wirkende Fälschungen hochwertiger Stücke meist einen sehr hohen Aufwand an Material und Handarbeit, so dass selbst ein Preis, der eigentlich einem Original angemessen wäre, die Fälschung heute nicht mehr lohnend erscheinen lässt. Häufiger sind daher Verfälschungen anzutreffen, bei denen eigentlich originale Stücke verändert werden, um ein höheres Alter vorzutäuschen oder, um stärker nachgefragte Objekte zu erhalten (z. B. werden häufiger anzutreffende Kleiderschränke zu eigentlich selteneren aber besonders gesuchten Vitrinen umgebaut). Auch an sich alte Einzelteile, die aber zu einem neuen Objekt zusammengefügt werden, kommen häufig vor. Im einfachsten Fall werden beispielsweise ein alter Sekretär und das Oberteil eines Aufsatzschrankes zum Aufsatzsekretär miteinander verbunden (was unter Sammlern treffend „Marriage“ genannt wird), es gibt jedoch auch Beispiele, wo aus alten Möbelteilen (Schranktüren, Schubladen, Zierleisten, Beschläge usw.) unter Verwendung von altem Holz (z. B. aus Abbruchhäusern) ganz neue Möbel gebaut werden. Hier ist die Grenze zur legitimen Restaurierung mit altem Material oft fließend.
Hinzu kommt, dass bereits im 19. Jahrhundert, zur Zeit des Historismus, solche Kombinationen aus alten Teilen gebaut wurden, die heute durch ihr Alter von mehr als 100 Jahren noch schwerer zu erkennen sind, andererseits aber schon selbst als Antiquitäten gelten können. Gleiches gilt etwa auch für die in dieser Zeit nach altem Vorbild neu hergestellte Keramik die durch die weitgehend gleichartige Art des Handwerks und des verwendeten Materials oft nur von Fachleuten bestimmt werden kann. Das Fälschen von Antiquitäten ist in Deutschland kein eigenständiges Delikt, sondern wird als Betrug § 263 StGB und ggf. Urkundenfälschung § 267 StGB bestraft.
Die Herstellung von Nachahmungen als solche (auch mit künstlichen Altersspuren) ist daher noch nicht strafbar, wohl aber der betrügerische Verkauf als angebliches Original, ggf. auch mit gefälschten Schriftstücken, die das Alter oder die Herkunft aus einer bekannten Sammlung beweisen sollen. Beim Kauf im Fachhandel ist es meist möglich, sich vom Verkäufer eine Bescheinigung über die Echtheit ausstellen zu lassen und im Zweifelsfall die Rücknahme zu verlangen. Beim Kauf auf Flohmärkten oder Auktionen gilt dagegen meist der Grundsatz „gekauft wie gesehen“, der die Rückgabe bei Aufdeckung einer Fälschung ausschließt.
Epochen und Stile
Die nachfolgende Einteilung der kunsthistorischen Epochen bezieht sich zunächst auf den deutschen Sprachraum und kann daher in anderen europäischen Ländern abweichen. In anderen Kulturkreisen (Afrika, Amerika, Asien) gelten ebenfalls andere Epochenbezeichnungen. Außerdem ist zu bedenken, dass sich die Stile z. B. bei Möbeln und Beiwerk nicht immer gleichlaufend mit den Baustilen entwickelt haben, sondern oftmals später und zum Teil auch unter anderen Bezeichnungen.
11. bis 20. Jahrhundert
11.–13. Jahrhundert – Romanik
12.–16. Jahrhundert – Gotik
15.–16. Jahrhundert – Renaissance
16. Jahrhundert – Manierismus
1600–1770 – Barock
1720–1770 – Rokoko
1760–1830 – Klassizismus
1790–1840 – Romantik
1830–1870 – Realismus
1850–1900 – Historismus
1860 bis Anfang 20. Jahrhundert – Impressionismus
1870–1890 (Gründerzeit) – Symbolismus
1890–1920 Jugendstil
Moderne
Für die Moderne (ca. 1900 bis 1950) sind folgende Stilrichtungen einschlägig:
– Expressionismus
– Kubismus
– Futurismus
– Dadaismus
– Surrealismus
– Konstruktivismus
– Art déco
– Bauhaus
Man kann Antiquitäten durch die Betrachtung der handwerklichen Details unterscheiden, wobei sich Beginn und Ende einzelner Stilperioden nicht eindeutig auf bestimmte Jahre festlegen lassen. Teilweise wurden Details der vorigen Epoche übernommen, Neues wurde entwickelt – oft als Gegensatz zum Vorherigen – und es kam zu einer Hochblüte eines Stils. So sind Jahresangaben für den Beginn oder das Ende einer Epoche nur eine Art Rahmen. Auf dem Lande wurde vieles, was sich bewährt hatte, noch lange weitergeführt, in der Stadt jedoch suchte man schon wieder nach einer Abwechslung.
Auch ursprünglich ganz alltägliche Gebrauchsgegenstände wie z. B. Küchengeräte können mit entsprechendem Alter gesuchte Antiquitäten sein. Viele Antiquitätenhändler haben sich im Laufe der Zeit auf einige wenige Stilrichtungen oder Antiquitätengattungen (z. B. Möbel, Uhren, Porzellan usw.) spezialisiert.
(Quelle und weitere Informationen: Wikipedia/Antiquität – CC-by-sa-3.0)